Berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme (BvB)![]() Die berufsvorbereitende Bildungsmaßnahme dient der Berufsorientierung sowie der Vorbereitung auf Ausbildung oder Arbeit. Die BvB richtet sich an Jugendliche und junge Erwachsene ohne berufliche Erstausbildung, die die allgemeine Schulpflicht erfüllt und das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. In der BvB arbeiten die jungen Menschen an mehreren Zielen. EignungsanalyseDer überwiegende Teil der Jugendlichen in der BvB, alle diejenigen die noch keine Berufsreife erlangt haben, durchläuft eingangs der Maßnahme eine Eignungsfeststellung. Während der Eignungsanalyse werden eine Vielzahl praktischer und theoretischer Tests und Übungen absolviert. Dies geschieht im Regelfall binnen zwei Wochen. Ziel ist es, eine Berufswahlentscheidung herbeizuführen, die auf festgestellten Fertigkeiten des Jugendlichen gründet. Der weitere Verlauf der BvB wird zusammen mit dem Jugendlichen in einem individuellen Förderplan vorläufig festgelegt und besprochen. Änderungen bzw. Fortschreibungen der Planungen finden während der BvB laufend statt und dokumentieren den Maßnahmeerfolg. GrundstufeDemnach folgt im Regelfall die Grundstufe. In der Grundstufe schließen sich Qualifizierungsangebote in den Werkstätten und Unterrichtsräumen der JobB GmbH an. Durch praktische Erfahrungen wird die Berufswahlentscheidung erprobt. Das Arbeiten nach den Plänen von Qualifizierungsbausteinen und -sequenzen ermöglicht das Erlernen von beruflichen Grundfertigkeiten. Durch vorgegebene Abläufe und Anforderungen in den Berufsfeldern werden Schlüsselqualifikationen wie Pünktlichkeit, Zuverlässigkeit und Leistungsbereitschaft, die für einen erfolgreichen Schritt in die Arbeitswelt erforderlich sind, erlernt und trainiert. Auf Basis des erstellten Qualifizierungsplanes erfolgen zusätzlich Lernangebote im Bereich allgemeines Grundlagenwissen, PC- und Medientraining. Alle Teilnehmer durchlaufen ein Bewerbungstraining, absolvieren unterschiedliche betriebliche Erprobungspraktika und müssen aktiv ihre Ausbildungs- oder Arbeitsplatzsuche betreiben. Für Teilnehmer, die noch berufsschulpflichtig sind und nicht über den Hauptschulabschluss verfügen, kann auf Basis der Ergebnisse der Eignungsfeststellung und nach Einschätzung der Berufsschule eine Teilnahme am Hauptschulzusatzunterricht in der Berufschule in Ostholstein erfolgen. Übergangsqualifizierung![]() Jugendliche, die an sich über eine grundlegende Ausbildungsreife verfügen, in der Vergangenheit aber aufgrund der schwierigen Situation am Ausbildungsmarkt keinen Ausbildungsplatz gefunden haben, können direkt in die sogenannte Übergangsqualifizierung einmünden. Sie erhalten ein gezieltes Bewerbungstraining, in welchem das bisherige Bewerbungsverhalten erneut überprüft und ggf. korrigiert wird und absolvieren dann mehrere durch unsere Bildungsbegleiter betreute Betriebspraktika. Ziel ist es, sich eine Ausbildungsplatzzusage zu erarbeiten. In den Zeiten zwischen den Betriebspraktika erlernen die Teilnehmer der JobB GmbH berufliche Grundfertigkeiten anhand von Qualifizierungsbausteinen in den Werkstätten der JobB GmbH oder werden im allgemeinen Grundlagenbereich vertiefend geschult. BvB - allgemeinFür beide Förderebenen, Grundstufe und Übergangsqualifizierung, ist eine durchgängige, individuelle Bildungsbegleitung gewährleistet. BvB - FinanzierungDie Finanzierung erfolgt durch die Agentur für Arbeit oder ARGE. Wer wissen möchte, ob er an einer BvB teilnehmen kann, sollte sich an die Berufsberatung oder an die persönlichen Ansprechpartner der ARGE wenden. BvB für junge Menschen mit BehinderungenIn Lensahn wird eine BvB für jungen Menschen mit Behinderungen angeboten. Der Standort Lensahn ist als "Sonstige Rehabilitationseinrichtung" anerkannt. Die Maßnahme wird im Auftrag der Agentur für Arbeit durchgeführt. Säulen der Förderung sind:
Die Dauer der Grundstufe beträgt maximal 6 Monate. Daran schließt sich als Übergang die Förderstufe an oder die Teilnehmer der JobB GmbH wechseln gleich in die Übergangsqualifizierung. Insgesamt beträgt die Förderdauer 10 Monate, für Jugendliche mit Behinderung 11 Monate, mit einer möglichen Verlängerung auf max. 18 Monate. Maßnahmebeginn ist in der Regel Anfang August/September. |



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